„Neues“ zum Rundwanderweg

Die neuen Nachrichten, die wir hier weitergeben können, sind den alten Nachrichten verblüffend ähnlich. Sie lauten alle: „Wir können Euch nichts sagen.“

In einem Gespräch mit Frau Montag, der Interimsbürgermeisterin unserer Stadt, war das die heutige Essenz der Auskünfte hinsichtlich des abschließenden Gespräches der Gemeinde und der Familie Wittmann vom letzten Donnerstag.

Auch eine Tendenz, wie lange es jetzt – mit was auch immer – weitergeht, war nicht zu erfahren. Jedenfalls gab es keine Aussage a´la: Wir werden im Juni eine Lösung finden (Herr Grabner) und es gab auch keine ungefähre zeitliche Umschreibung – was Schlechtes erahnen läßt. Unsere Prognose schließt sich der Meinung vieler anderer Bürger an: Es wird wohl eine gerichtliche Auseinandersetzung geben und jeder weiß, was das zeitlich bedeutet.

Wir möchten nicht in Abrede stellen, daß die Gemeinde sich bemüht, eine Lösung zu finden. So weit wir das beurteilen können, tut sie das. Allerdings finden wir es falsch, die Bürger hierbei überhaupt nicht mit einzubeziehen. Wie auch jeder Einzelne zu einer Lösung stehen mag, Bürger sollten zu Belangen, die ja schließlich die Bürger betreffen, auch zumindest befragt werden. Zumindest.

Wir können nur vermuten, was gerade passiert. Eine potentielle gerichtliche Auseinandersetzung mag der richtige Weg sein, um den gesperrten Weg wieder zu öffnen, aber es wird auch Menschen geben, denen es lieber wäre, wenn die Stadt den noch nicht gesperrten Weg von der Familie Wittmann zurückkauft und ausbessert.

Die Familie Wittmann hat diesen Weg der Gemeinde bereits im April zum Kauf angeboten. Herr Grabner hat das abgelehnt. Herr Grabner erklärte, daß es der Gemeinde zu teuer ist, den noch freien Weg auszubessern.

Letztere Aussage erscheint angesichts der Dinge, die getan werden müssen, ein wenig rätselhaft: Ist es im 21. Jahrhundert in Deutschland also zu kostenintensiv, einen schmalen, relativ kurzen, bereits existenten Waldweg so herzurichten, daß er auch von Fahrradfahrern und Spaziergängern mit Kinderwagen benutzt werden kann? Zur Erinnerung: Es geht nicht darum, hier neue Standards im lokalen Tourismus zu präsentieren, sondern um die Beschneidung von Buschwerk, die Einebnung zweier Senken und womöglich die Umgehung eines kleines Stücks, in dem Wurzeln das Vorankommen behindern.

Es ist nun etwa fünf Monate her, daß alles mit der Sperrung des Weges anfing. Wie lange soll es noch so weitergehen? Mit welchem Ziel? Leider findet in dieser Hinsicht – einseitig bedingt – keinerlei Kommunikation zwischen den Bürgern und den Verantwortlichen statt. Die Gemeinde bittet in dieser Hinsicht um Verständnis und verweist auf Dinge, die ihre Zeit dauern und die man bei behördlichen Angelegenheiten eben beachten muß. Wir haben dafür auch Verständnis, aber wir haben keines dafür, daß die Gemeinde den Bürgern nicht einmal mehr in groben, von uns aus vagen Umrissen sagt, was eigentlich los ist. Und auch keines dafür, daß man die Bürger nicht einbezieht und sie fragt, welche Art von Lösung ihnen mehrheitlich am liebsten wäre.

Eine Antwort

  1. Ich denke das ist in unserer Stadt ein grundsätzliches Problem. Die Grundstücke wechseln den Eigentümer und keiner macht sich in der Verwaltung und auch im Stadtrat Gedanken in wieweit die Allgemeinheit davon betroffen ist, obwohl ein Vorkaufs- und Widerspruchsrecht der Stadt gegeben ist. Bei uns im Ortsteil ist es die Kieswerkstraße, gesperrt nach Eigentümerwechsel. Der Weg am See, darauf stehen jetzt Kühe. Der jetzige Fahrradweg zwischen Renneritz und Ramsin war jahrelang gesperrt, obwohl er sagar als Weg im Navi ausgewiesen war. Komischerweise treten bei solchen Aktionen fast immer die selben Leute in Erscheinung. Wenn sich jeder Eigentümer die gleichen Rechte nehmen würde, wären viele Wege nicht mehr nutzbar. Z.B. der Fuß- und Radweg zwischen Renneritz und Ramsin. Dieser ist zu DDR – Zeiten ohne Zustimmung der Eigentümer als Schulweg gebaut worden und steht zu 100 % auf Privatland. Die Grundstücke in der Bitterfelder Str. gehen bis Mitte Straße usw.
    Entweder ist das allgemeine Nutzungsrecht von bestehenden Straßen und Wegen gesetzlich geregelt oder Straßen und Wege sind grundsätzlich in Staatseigentum.

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