ISM-Bau: Vorwürfe an die Bürgerinitiative. Unsere Antwort.

Die Firma ISM-Bau unterstellt der Bürgerinitiative in verschiedenen Online-Publikationen und auf Flyern „Halbwissen“ beziehungsweise sogar „gefährliches Halbwissen“, „Unwissen“ und „fehlendes Hintergrundwissen“. Uns wird auch „boulevard-taugliche Berichterstattung“ vorgeworfen, sowie, daß wir „laut“ und „plakativ“ seien. Es wird auch eine eindeutige Falschinformation über den Initiator der Bürgerinitiative verbreitet, auf die wir am Ende eingehen.

Wir werden zu den Vorwürfen von ISM-Bau nun Stellung nehmen. Wir konzentrieren uns dabei ausschließlich auf die Vorwürfe, die ISM-Bau der Bürgerinitiative macht. In einem weiteren, bald folgenden Beitrag werden wir uns mit der Frage beschäftigen, inwieweit andere Behauptungen, die ISM-Bau auf verschiedenen Online-Publikationen zum Thema Kieswerk-Solaranlage-Naherholung seit 2020 aufstellt, mit der Wirklichkeit in Verbindung stehen. Wir sehen hier ein äußerst fragwürdiges Verhältnis.

Zu den Vorwürfen von ISM-Bau:

1. Vorwurf ISM-Bau: 

„Leider wird der Ausbau der erneuerbaren Energien durch Meinungen Einzelner, gepaart mit gefährlichen Halbwahrheiten, Unwissen und nicht umsetzbaren Eigeninteressen erschwert…“

Quelle: https://zukunft-fuer-alle.info

„Ausbau der erneuerbaren Energien“

Wir erschweren mit unserem Vorgehen nicht den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir sind einzig dafür, daß ein anderer Ort für die Solaranlage, die Wasserstofftankstelle und das Wasserstoffwerk gesucht wird. Unserer Meinung nach ist es kurzsichtig, diese Industrieanlage ausgerechnet zwischen unseren Seen, einem Ort mit einem so überragenden und einzigartigen Potential zur Naherholung, zu bauen. 

„Meinungen Einzelner“ 

Wir schlagen vor, zu diesem Punkt die Bürgerumfrage abzuwarten. Wir waren viele Male, manchmal über längere Zeiträume, in den Dörfern unterwegs und haben nicht den Eindruck gewonnen, daß wir hier die Meinungen „Einzelner“, sondern die der Mehrheit der Bürger vertreten.

„gefährliche Halbwahrheiten“

Hierfür bringt ISM-Bau kein Beispiel an. Deswegen können wir auf diesen Vorwurf nicht eingehen. Wir können allerdings anbieten, daß ISM-Bau uns kontaktiert oder Hinweise und Kommentare auf unserer Webseite hinterläßt. Im Gegensatz zu folgender Facebook-Seite von ISM-Bau (https://www.facebook.com/100091092948879/posts/138627252517039/), auf der viele kritische Kommentare von ISM-Bau gelöscht wurden – unter anderem zwei von mir – zensiert die Bürgerinitiative nicht. Im Gegenteil, wir antworten auf die Kritik und freuen uns auf eine Diskussion. 

„Unwissen“

Siehe Halbwahrheiten. Da kein Beispiel von ISM-Bau angeführt wird, können wir auch hierzu nichts sagen.

„nicht umsetzbare Eigeninteressen“

Wir wissen nicht, was ISM-Bau damit meint. Weder „nicht umsetzbar“ noch „Eigeninteressen“, auch oder gerade in der Kombination macht es nicht den geringsten Sinn. Leider verzichtet ISM-Bau wiederholt auf ein Beispiel und nutzt damit jenen plakativen Stil, den die Firma uns an anderer Stelle vorwirft. 

Zum Thema „Eigennutz“ können wir folgendes sagen: Die Bürgerinitiative ist von den beteiligten Parteien wahrscheinlich diejenige, die nicht den geringsten Eigennutzen aus der Sache zieht. Sowohl was Zeit, Konzentration, Nerven und auch Finanzen betrifft, haben wir nur Nachteile. Im Gegensatz zu ISM-Bau verfolgen wir keine finanziell profitablen Ziele. Unser Einsatz beruht auf der Überzeugung, daß es ein katastrophaler Fehler wäre, das Land zwischen den drei Seen nun auch noch mit einer Industrieanlage zu verbauen. Wir haben die Papierfabrik im Norden und die Mülldeponie im Süden. Beide Anlagen sollen erweitert werden. Deswegen halten wir es für eine überaus schlechte Idee, dieses Land zwischen den Seen, welches über so unglaublich viel Potential für die Naherholung besitzt und das es nur einmal gibt, auch noch zu industrialisieren. Die Argumente von ISM-Bau, daß eine großflächige Nutzung als Naherholungsgebiet aufgrund der Nähe anderer Betriebe nicht umsetzbar ist, stimmt nicht. Darauf werden wir an anderer Stelle eingehen.

2. Vorwurf ISM-Bau: 

„Dabei werden die Ziele von Bund und Ländern, positive Wirkungen und Interessen von Mehrheiten völlig außer Acht gelassen.“

Quelle:https://zukunft-fuer-alle.info

„Ziele von Bund und Ländern“

Ja, wir geben zu, wir sind eine lokale Bürgerinitiative und setzen uns für den Nutzen unserer Einwohner und jenen der Stadt ein. Wir bezweifeln, daß es langfristig im Interesse des Bundes und der Länder liegt, an landschaftlich wertvollen Orten – wie dem Land zwischen unseren Seen – Industrieanlagen zu bauen.

„Interessen von Mehrheiten“

Wir sind nicht der Meinung, daß sich lokal eine Mehrheit unter den Einwohnern findet, die die Solaranlage und das Wasserstoffkraftwerk genau zwischen unseren Seen befürwortet. Um das zu überprüfen, warten wir die Bürgerumfrage ab. Wir sind, wir weisen noch einmal darauf hin, eine lokale Bürgerinitiative und keine Interessenvertretung des Bundes. Außerdem gibt es, wenn man es nur wirklich will, sicherlich Möglichkeiten eines Kompromisses – Solaranlage, Wasserstofftankstelle und Wasserstoffkraftwerk ja, aber nicht ausgerechnet zwischen unseren Seen.

Vorwurf ISM-Bau:

„Wir wissen, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert wird. Dies liegt unter anderem am fehlenden Hintergrundwissen, eigeninitiierter Mundpropaganda und Boulevard-tauglicher Berichterstattung einiger weniger.“

Quelle: https://zukunft-fuer-alle.info

„Fehlendes Hintergrundwissen“

Siehe die Punkte „gefährliches Halbwissen“ und „Unwissen“, Wieder legt ISM-Bau kein Beispiel vor, auf das man reagieren könnte. 

„boulevard-taugliche Berichterstattung“

Definition: „Bezeichnung für einen Zeitungstyp, der in Aufmachung, Textteil und Gestaltung durch einen plakativen Stil, große Balkenüberschriften mit reißerischen Schlagzeilen, zahlreiche, oft großformatige Fotos sowie eine einfache, stark komprimierte Sprache gekennzeichnet ist.“

Quelle: https://www.anwalt.org/boulevardpresse/#:~:text=Bezeichnung%20für%20einen%20Zeitungstyp%2C%20der,stark%20komprimierte%20Sprache%20gekennzeichnet%20ist.

Das kann jeder auf unserer Webseite nachprüfen und sich ein eigenes Bild machen. Unsere Beiträge sind oft sehr lang und das genaue Gegenteil einer „stark komprimierten Sprache“. Auch unsere Überschriften sind ziemlich normales Textlayout und ebensowenig reißerisch. Es sei denn, man empfindet „Argumente für eine Renaturierung des Kieswerks“ oder „Unsere Ziele“ oder „Warum ein Naherholungsgebiet eine gute Idee ist“ oder „Kraniche im Kieswerk“ als „reißerisch“. 

4.Vorwurf ISM-Bau:

„Leider wird dieses Vorhaben von einigen wenigen laut und plakativ mit Halbwissen an den Pranger gestellt.“

Quelle: https://www.change.org/p/photovoltaik-für-sandersdorf-brehna

„laut“

Wann sind wir das jemals gewesen? Was meint die Firma überhaupt damit? Ich stelle mir hier eine schreiende, wütende Menge vor, die durch Sandersdorf zieht, vor das Rathaus oder vor das Gebäude von ISM-Bau in Wolfen. All das haben wir nicht getan. Wir schreiben meist Beiträge, stellen Fragen, recherchieren, sprechen mit verschiedenen Personen, gehen zu Einwohnerfragestunden und hängen Plakate auf. Aber „laut“?

„plakativ“

Abgesehen von unseren Plakaten, die natürlich ihrer Art halber „plakativ“ sind, verweise ich wiederum auf unsere Webseite, wo man lange, gut recherchierte Beiträge bis hin zu 40-Seiten-langen Abhandlungen mit zahlreichen Quellen findet. 

„Halbwissen“ 

Siehe Punkte „gefährliche Halbwahrheiten“ und „Unwissen“ weiter oben.

5. Vorwurf ISM-Bau:

„Trotz all der Widrigkeiten, die das Grundstück mit sich bringt, wurde es den Initiatoren der Bürgerinitiative, insbesondere Herrn Mittelsdorf zum Kauf angeboten. Leider gab es hierauf keine Reaktion.“

Quelle: https://zukunft-fuer-alle.info

Was diesen Punkt betrifft, bin ich etwas ratlos. Es ist eine Räuberpistole, die ISM-Bau den Leuten hier auftischt. Am Anfang – letzte Woche – bin ich zunächst von einem Mißverständnis ausgegangen. Ich habe Herrn Schmidt von ISM-Bau zwei Mails mit der Aufforderung zugesandt, diese Falschinformation von seiner Webseite zu löschen beziehungsweise mir einen schriftlichen Beleg über ein solches Angebot zuzuschicken. Ansonsten solle er innerhalb von 24 Stunden die Löschung der entsprechenden Stelle veranlassen.

Es erfolgte weder eine Antwort noch eine Löschung noch eine andere Art der Richtigstellung, um ein eventuelles Mißverständnis aus dem Weg zu räumen. Aus diesem Grund habe ich heute bei ISM-Bau angerufen. Ich wies darauf hin, daß das, was ISM-Bau auf seiner Webseite behauptet, nicht der Wahrheit entspricht. Eine Mitarbeiterin versteifte sich daraufhin zu der Aussage, daß doch am Montag in der Bauauschusssitzung über genau dieses Thema gesprochen wurde. Ich traute meinen Ohren nicht. Ich war – zu den beiden betreffenden Tagesordnungspunkten – selbst Teilnehmer der Sitzung gewesen. Es war auch zu dem einen oder anderen Schlagabtausch mit Herrn Schmidt von ISM-Bau und mit Herrn Hofmann von Oeko-Baustoffe gekommen. Es ging jedoch nicht ein einziges Mal um dieses angebliche Angebot, auf das ich nicht reagiert hätte. Das versuchte ich der Dame zu erklären, aber ihr reichte es irgendwann und sie legte einfach auf. 

Das ist alles so schräg, daß ich nicht weiß, was ich davon halten soll. 

Aus diesem Grund stelle ich diesen Sachverhalt nun so dar, wie ich ihn erlebt habe. 

Ich habe mich im September 2021 mit Herrn Hofmann, dem Geschäftsführer von Oeko-Baustoffe, getroffen, um mit ihm über das Thema Solaranlage zu sprechen. In diesem Gespräch fragte ich ihn, ob er es sich vorstellen könnte, das Gebiet auch an jemand anderen, zum Beispiel die Bürgerinitiative, zu verkaufen, insofern es uns gelänge, die notwendigen Mittel, zum Beispiel durch Sponsoren, zusammenzusammeln. Herr Hofmann sagte weder ja noch nein. Er antwortete, daß es sein könne, daß in dem Vertrag, welchen er mit ISM-Bau geschlossen hat, eine Klausel enthalten sei, die einen anderweitigen Verkauf mit einer Geldstrafe belegen würde. Er bat sich ein wenig Zeit aus, um das zu prüfen und versprach mir, sich zu melden. 

Am 12. Oktober erhielt ich eine Antwort von Herrn Hofmann. Aus möglichen Datenschutzgründen werde ich die Mail hier nicht vollumfänglich ablichten. Der letzte Satz der Mail lautet, ich zitiere:

„Somit ziehe ich meinen Verkaufsvorschlag vom 1. 9.2021 zurück.“

Der Grund hierfür waren, wie bereits von Herrn Hofmann vermutet, gegenseitige Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verkaufsabsichtserklärung.

Das ist die letzte Info, die ich in dieser Hinsicht bekam. Abgesehen davon, daß es nie einen konkreten „Verkaufsvorschlag“ gegeben hat, sondern es einzig ein unverbindliches Gespräch und eine Frage von mir war, ob eine solche Möglichkeit überhaupt prinzipiell bestände, belegt dieser Satz, daß sich die Wirklichkeit entgegengesetzt zu der Schilderung verhält, wie sie auf der Webseite von ISM-Bau zu finden ist. 

Warum ISM-Bau in vollem Bewußtsein stur dabei bleibt, falsche Tatsachen zu veröffentlichen, ist mir, wie gesagt, nicht klar. Zudem ich mit der Mail über einen eindeutigen Beweis verfüge, daß das Gegenteil der Fall ist. Ich habe die Firma mehrere Male in dieser Hinsicht kontaktiert. Ich bin niemand, der wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt oder auf einem Mißverständnis herumhackt. Aber nach dem heutigen Gespräch und dem abrupten Ende dessen durch die Mitarbeiterin der Firma halte ich es doch für angebracht, hier den Vorgang, wie er sich tatsächlich vorgetragen hat, zu beschreiben. 

Die Mail kann von den betroffenen Parteien gerne eingesehen werden. 

Das ist das Ende unserer Stellungnahme. Wir hoffen, ISM-Bau beginnt, eine sachliche Diskussion zu führen. 

2 Antworten

  1. Sehr geehrter Herr Mittelsdorf, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerinitiative, sehr geehrte Damen und Herren,

    vorab darf ich mich bei den Lesern für die Geduld, meine Ausführungen zu lesen, bedanken. Es geht nicht kürzer!

    Das wohl bekannteste Zitat von Albert Einstein „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ hat nach wie vor (umso mehr) seine Daseinsberechtigung. Unsere Gesellschaft krankt zunehmend mehr an der Beeinflussung des Menschen durch den Menschen durch überzogene Darstellungen, Populismus, Teilinformationen, Halbwahrheiten usw.. Nicht zuletzt spielen die sozialen Medien und das „Internet“ dabei eine (leider) zu große Rolle. Nur wenige Menschen haben die Fähigkeit und entwickeln die Kraft und den Ehrgeiz sich mit Sachverhalten und Informationen sachlich auseinander zu setzen und Dinge zu hinterfragen.
    Sie werben mit dem Slogan „Kein Solarpark an unseren Seen, für ein renaturiertes Kieswerk“. Das Anliegen ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Sie gehen aber an keiner Stelle Ihrer Ausführungen auf die Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Haftungsfragen ein. Sie schreiben selber im Beitrag „Update Weg und Kieswerk“ … wie man den Rundwanderweg auf juristisch sicheren Boden stellt,… Nein, Sie bewerben Ihre Sache noch mit der Veröffentlichung von Fotos und einem Video auf Ihrer Homepage (http://rund-um-den-see.de/2023/04/26/kraniche-im-kieswerk/) von einem Kranich mit Küken in unserem Betriebsgelände und stellen somit ein nicht erlaubtes Betreten unseres Betriebsgeländes noch in aller Öffentlichkeit dar. Wohlgemerkt: Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand mich um Erlaubnis zum Betreten unseres Geländes gefragt hat.

    Auf Ihren Wunsch hin hatten wir am 1. September 2021 im Beisein Ihrer Frau Mutter ein ausführliches Gespräch in meinem Büro. In diesem Gespräch bemühte ich mich, Ihnen die Gründe und (die historischen) Hintergründe für den Solarpark zu erläutern. Das ist mir offensichtlich nicht gelungen, da Sie in ihren ganzen Ausführungen nicht mal ansatzweise darauf eingehen. Hier nochmals die Kurzfassung: 1975 erhielt die PGH „Bauhütte“ (Rechtsvorgängerin der oeko-baustoffe GmbH) die Gewinnungsrechte für die Kieslagerstätte Zscherndorf/Ramsin, 1982 erfolgte die Reduzierung des Gewinnungsrechts durch den Aufschluss des Braunkohlentagebaus Köckern und Übergabe von ca, 4 Mio. Tonnen Kiessand aus dem Deckgebirge des Braunkohlentagebaus Köckern als materiellen Ersatz auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses. Mit diesen ca. 4 Mio. Tonnen wurde das Restloch Erich verfüllt. Dieser materielle Ersatz ist stark kohlig, tonig verunreinigt und technisch und wirtschaftlich nicht aufbereitungsfähig. Und nur um diese Teilfläche der ehem. Grube Erich geht es ausschließlich! Bergmännischer Fachausdruck: Ein Teil der Lagerstätte musste verworfen werden.
    Weiterhin erläuterte ich Ihnen, dass es sich bei der Solarfläche nur um eine Teilfläche von ca. 20 Hektar (also rund ein Drittel) handelt. Die anderen ca. 40 Hektar Ihres gern zitierten Kieswerkes davon absolut ausgenommen sind und wir diese bereiche nach den zugelassenen Betriebsplänen renaturieren, respektive rekultivieren. Dabei reden wir aber über Jahrzehnte, bzw. Generationen. Das Vorgenannte habe ich sehr ausführlich und mit Kartenmaterial untersetzt, in der Ortschaftsratsitzung Ramsin am 17.4. und im WBOU-Ausschuss am 8.5. dargestellt. Gleichzeitig habe sehr deutlich gemacht, dass ich für nähere Erläuterungen mit Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehe. Weiterhin habe ich in den Sitzungen kritisiert, dass niemand, aber auch niemand (bis auf ein Stadtratsmitglied) mit der Frage nach dem „warum“ an mich herangetreten ist. Bitte an der Stelle nochmals in aller Deutlichkeit: Da wir die Lagerstätte verwerfen mussten, war ich als GF der oeko-baustoffe GmbH verpflichtet, diesen Teil des Geländes einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Nachnutzung = Konversion!

    Auch habe ich Ihnen an dem 1.9.2021 sehr wohl, wie schon erwähnt im Beisein Ihrer Frau Mutter, mit den Worten … dann geben Sie mir xxx.xxx,00 Euro und ich verkaufe an Sie… ein Verkaufsangebot unterbreitet. Erst Anfang Oktober hinterfragten Sie in einem Telefonat „DAS“ nochmal. Daraufhin antwortete ich Ihnen per Mail am 12.10.2021 (an dieser Stelle veröffentliche ich die Mail, die Sie aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichten).
    Hallo Herr Mittelsdorf,

    ich hatte Ihnen zugesagt die Sachverhalte, die gegen meinen „xxx.xxx,00 € Verkaufsvorschlag“ sprechen, zu prüfen.
    1. Es existiert eine Kauf/Verkaufsabsichtserklärung vom 24.11.2020 in
    der gegenseitige Schadensersatzansprüche bei Nichtzustandekommen
    vereinbart sind.
    2. Der Abschlussbetriebsplan zur Beendigung der Bergaufsicht ist mit
    Datum 16.7.2021 zugelassen.
    3. Der Antrag auf teilweise Aufhebung der Bergbauberechtigung wurde dem
    LAGB Halle mit Datum 24.8.2021 zur Bearbeitung vorgelegt.
    Somit ziehe meinen Verkaufsvorschlag vom 1.9.2021 zurück.

    Ihre Antwort darauf auch vom 12.10.2021:

    Hallo Herr Hofmann,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hätte diesbezüglich einige Nachfragen. Insofern ich nichts falsch verstehe, hat sich seit unserem letzten Gespräch nichts geändert. Mit der Entlassung aus dem Bergrecht kann das Gebiet einer anderen Nutzung zugeführt werden. Spricht etwas dagegen (außer die Verkaufsabsichterklärung), darauf keine Solaranlagen zu bauen? Es muss ja auch andere Möglichkeiten geben, denn der Stadtrat hat noch nicht über den Bauplan abgestimmt. Das bedeutet, dass die Errichtung der Solaranlagen noch nicht sicher ist. Damit verbunden, stellt sich die Frage, ob meine andere Idee theoretisch umsetzbar wäre: Nämlich, den Verkauf eventuell aus anderen Quellen zu finanzieren und in diesen Vorgang Sie und Herrn Schmidt einzubeziehen. Was würde dies hinsichtlich der Punkte 2 und 3, die Sie genannt haben, bedeuten?
    Und: Käme es für Sie überhaupt in Betracht, einer solchen Lösung zuzustimmen (insofern man sich auch mit Herrn Schmidt einigen könnte)?
    So, das waren meine Fragen.
    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen, verregneten Tag,
    viele Grüße,
    Paul Mittelsdorf

    Zwischen dem 1.9. und dem 12.10. lagen also ca. 6 Wochen. In diesen 6 Wochen hat sich Ihrerseits nichts, aber auch gar nichts getan!

    Sehr geehrter Mittelsdorf, ich darf-nein-ich muss Sie an dieser Stelle bitten, Ihre künftigen Ausführungen, Darstellungen und Kommentare vor der Veröffentlichung hier selbstkritisch auf realitätsnahe Sachverhalte zu überprüfen!

    Meine Ausführungen darf ich bitte mit einem Spruch von Sir Winston Churchill beenden:

    Manche Leute halten den Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse. Andere sehen in ihm eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne.
    Nur wenige erkennen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.

    Holger Hofmann, Geschäftsführer der oeko-baustoffe GmbH

    1. Sehr geehrter Herr Hofmann!

      Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar!

      1. Zu den Kranichen: Die Aufnahmen wurden nicht illegal gemacht. Ich habe bereits in der Bauausschusssitzung darauf hingewiesen, daß die Bilder und das Video von jemandem gemacht wurden, der die Erlaubnis besitzt, auf Ihrem Gelände zu verkehren. Die Videoaufnahme wurde, wie man anhand einiger Nebengeräusche erkennen kann, aus einem Auto gemacht. Sie wissen selbst, daß Ihr Kieswerkgelände nach Betriebsschluß nicht einfach befahren werden kann, da die Tore verschlossen sind. Ich zitiere aus Ihrem Kommentar:

      „Sehr geehrter Mittelsdorf, ich darf-nein-ich muss Sie an dieser Stelle bitten, Ihre künftigen Ausführungen, Darstellungen und Kommentare vor der Veröffentlichung hier selbstkritisch auf realitätsnahe Sachverhalte zu überprüfen!“

      Ich bitte Sie darum, diese Kriterien auch selbst zu befolgen. Das Beispiel „Kraniche“ ist hierfür ein gutes Beispiel, wie auch die Geschichte um das angebliche “Angebot” an mich, worauf ich später eingehen werde.

      2. Über die rechtliche Haftung haben wir ja bereits einmal gesprochen. Es wird in anderen Kieswerken in Deutschland auf verschiedene Weisen geregelt. Manche Kieswerke, die Teile ihres Geländes zur Naherholung freigegeben haben, verwenden Schilder, die darauf hinweisen, daß das Gelände auf eigene Gefahr betreten wird oder daß bestimmte Dinge verboten sind. Damit, so sagen sie, hätten sie gute Erfahrungen gemacht. Bei anderen Kieswerken wurden die Wege für die Öffentlichkeit durch die Gemeinde gewidmet, ähnlich der Widmung, die die Gemeinde im Fall des Weges um die Postgrube erwirkt hat. Bei Interesse kann ich Ihnen den Kontakt zu Kieswerken, die Erfahrungen mit dem Thema Naherholung und Haftung gemacht haben, zukommen lassen. Ich bin darauf noch nicht im Detail eingegangen, weil das alles viel Recherchearbeit ist und andere Dinge im Vordergrund standen. Fakt ist aber: Es gibt zahlreiche renaturierte Kieswerke in Deutschland, die ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Wenn ich Zeit habe, um darauf einmal ausführlich einzugehen, werde ich das tun.

      3. Die Bürgerinitiative versteht, daß Sie geschäftlich das Beste aus Ihrem Betrieb herausholen wollen. Ich kann mich nicht erinnern, daß ich Ihnen das irgendwann zum Vorwurf gemacht habe. Ich habe nie gegen Ihre Tätigkeit als Unternehmer oder gegen die Arbeit des Kieswerkes irgendeinen Einwand erhoben.
      Ich habe Sie während unseres Treffens gefragt, wie wichtig der Verkauf des Geländes an ISM-Bau für Sie ist. Sie haben damals geantwortet, daß es ein „Zubrot“ sei und daß Ihr Betrieb auch ohne den Verkauf auf gesunden Füßen stehe. Auf der Ausschusssitzung am Montag entgegneten Sie einem Vorwurf, daß es Ihnen um eine „sinnvolle Nachnutzung“ des betreffenden Geländes geht. Das ist aus Ihrer Sicht natürlich in Ordnung. Sie verstehen unter einer „sinnvollen Nachnutzung“ etwas anderes als die Bürgerinitiative. Sie schrieben: “Nachnutzung = Konversion“. Sie deuten damit an, daß Konversionsböden als geeigneter Platz für Solaranlagen empfohlen werden. Es gibt von eben jenen Behörden, die diese Empfehlungen verabschieden, andere Empfehlungen, die wir als Bürgerinititiative ins Feld führen können:

      Eine Auswahl: Das bei der Entscheidungsfindung örtliche Gegebenheiten (Topografie) zu berücksichtigen seien, daß die Akzeptanz der Bevölkerung eine Rolle spiele, daß die Erhaltung störungsarmer Räume ohne naturschutzrechtlichen Status wichtig sei, daß „die am besten geeigneten Standorte unter städtebaulichen und raumordnerischen Gesichtspunkten zu finden” sind. (Regionalplanung bezüglich des Baus für Solaranlagen)

      Einige weitere Zitate zu diesem Thema:

      „Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“ (Bundesnaturschutzgesetz)

      Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen … hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Quelle: Bundesnaturschutzgesetz

      Zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.
      Quelle: Bundesnaturschutzgesetz
      Oder, aus dem Abwägungsbericht des Planbüros: „Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung stellen grundsätzlich zu untersuchende Flächen für PV-Anlagen dar, sind jedoch nicht pauschal in jedem Fall geeignet.“

      Zu sagen, so wie Sie es tun, daß die einzig sinnvolle Nachnutzung für Konversionsböden die einer Bebauung ist, ist falsch und unausgewogen. Sie könnten genauso gut sagen, so wie es viele andere Kieswerke in Deutschland auch getan haben: „Ich habe hier viele Jahre lang die Erde bewirtschaftet. Ich stehe zu der Verantwortung, die mit dieser Arbeit einhergeht und zu den Renaturierungsauflagen und überlasse das so wichtige Gebiet zwischen Strandbad, Köckernsee und dem nördlichen Kieswerksee der Natur und den Bürgern als Rückzugsort und als Platz zur Erholung. Auch das wäre möglich. Und auch das wäre eine sinnvolle Nachnutzung, nur aus einer anderen Sicht. Die Art der Nachnutzung aber, die Ihnen vorschwebt, zerstört nicht nur das Areal des Plangebietes, sondern stellt die Möglichkeit eines zukünftigen, die Seen und Ortschaften verbindenden Naherholungsgebietes grundsätzlich in Frage.

      4. Zu dem „Angebot“ an mich. Ich verstehe Ihre Ausführungen nicht. Sie belegen selbst, daß Sie es waren, der das Gedankenspiel beendete. Hier noch einmal der entscheidende Satz: „Somit ziehe ich meinen Verkaufsvorschlag vom 1. 9.2021 zurück.“ Abgesehen davon, daß es niemals einen konkreten, ernst gemeinten „Verkaufsvorschlag“ gab – wie sollten Sie mir denn einen solchen im September 2021 bei vollem Verstand machen können, wenn Sie im November 2020 bereits einen Vorvertrag mit ISM-Bau abgeschlossen haben? Könnten Sie mir darauf bitte antworten? Noch dazu mündlich, ohne jegliche Schriftform? Wir haben bei unserem Treffen im September lediglich über die Möglichkeit gesprochen – es war nichts als eine Frage – und Sie haben, durchaus mit einem deutlich scherzhaften Unterton, sinngemäß gesagt: „Geben Sie mir 500000 Euro und Sie können das Land haben.“ Meine Mutter und ich haben gelacht und geantwortet: „Da müssen wir wohl erst im Lotto gewinnen.“ Sie widersprechen sich in Ihren weiteren Ausführungen selbst. Sie schreiben:

      “Zwischen dem 1.9. Und dem 12.10. Lagen also ca. 6 Wochen. In diesen 6 Wochen hat sich Ihrerseits nichts, aber auch gar nichts getan!”

      Zuvor schrieben Sie aber:

      “Erst Anfang Oktober hinterfragten Sie in einem Telefonat „DAS“ nochmal.” 

      Das paßt nicht zusammen. Habe ich mich nun zwischendurch telefonisch erkundigt oder hat sich meinerseits “nichts, aber auch gar nichts getan”?
      Nicht weniger schlimm ist es aber, daß Sie diese zwei Sätze, die wir scherzhaft wechselten, überhaupt als ein ernstzunehmendes “Angebot” hinstellen. Sie sind Geschäftsführer einer seit Jahrzehnten tätigen Firma und wollen mir und anderen weismachen, daß seriöse “Verkaufsvorschläge” auf diese Art wider besseren Wissens um einen Vorvertrag mit einer anderen Seite dargereicht werden?

      Als ich zum ersten Mal ernsthaft auf diesen Gedanken zurückkam und Sie fragte, ob das tatsächlich eine Option sei – daß wir versuchen könnten, Sponsorengelder zu sammeln – als es also von einer scherzhaften auf eine konkretere Ebene wechselte, wurden Sie sofort deutlich zurückhaltender und erwähnten die Vertragsklausel. Diese bestätigten Sie mir im Oktober. Es ist also, aus welcher Perspektive man es betrachtet, eine Lüge, mir zu unterstellen, ich hätte mich auf ein ernst gemeintes Angebot nicht gemeldet. Ich habe Ihre Antwort abgewartet und diese fiel negativ aus. Eindeutiger kann nicht ersichtlich sein, daß Oeko-Baustoffe und ISM-Bau den Menschen hier, wie ich schon schrieb, eine Räuberpistole auftischen.

      Viele Grüße,

      Paul Mittelsdorf

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