Update Zwischenabwägung Teiländerung Flächennutzungsplan

Die Zwischenabwägung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde am 20. März sowohl vom WBOU (Wirtschafts-, Bau-, Ordnungs- und Umweltausschuss) als auch vom Stadtrat verabschiedet. Hinsichtlich des Themas fehlende Unterlagen wurde keine Einigung erzielt. Das Vorgehen der Verwaltung in dieser Hinsicht ist nicht nachvollziehbar. Die Begründungen, die sie anführt, um das Fehlen des Schreibens der Staatlichen Vogelschutzwarte zu erklären, sind widerlegbar und widersprüchlich.

So äußerte das Bauamt der Stadt im genannten WBOU die Ansicht, daß die Stellungnahme der Vogelschutzwarte nicht Teil der Abwägungen sei, weil diese ausschließlich aus den Stellungnahmen jener sogenannter Träger öffentlicher Belange bestand, die sich während der entsprechenden Auslegungszeit zu dem Thema geäußert hatten.

Die letzten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Teiländerung des Flächennutzungsplans erreichten die Verwaltung im August 2023.

Die Bürgerinitiative stellte dem Bauamt die Frage, warum das umstrittene Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde Teil der Abwägung ist und in diesen sogar als entscheidend zum Thema Artenschutz präsentiert wird. Tatsache ist, daß dieses Schreiben zum einen überhaupt nicht zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes gehört, sondern von der Verwaltung aus dem Bauleitplan „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ einfach übernommen wurde. Es hat also nicht das Geringste mit den von der Verwaltung genannten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu tun. Es hat die Stadt zudem erst im Oktober 2023 infolge des Amtshilfegesuches erreicht, lange nach der Auslegungszeit.

Auf die Frage der Bürgerinitiative wußte das Bauamt keine Antwort. Es gab das auch zu. Damit war die Argumentation der Verwaltung von jener selbst als falsch bewiesen. Trotzdem hat es die anwesenden Stadträte nicht dazu bewogen, an dieser Stelle nachzuhaken. Man stellt sich in solchen Momenten, wenn eine erfolgreiche Argumentation in entscheidenden Punkten zu keinerlei Reaktion oder Konsequenz führt, die Frage, warum man überhaupt noch eine Diskussion führt.

Man kann das Fazit ziehen, daß die Auswahl der Stellungnahmen zur Zwischenabwägung willkürlich und vollkommen einseitig zu Gunsten des Investors erfolgte.

Auch das Argument der Stadt, die Stellungnahme der Vogelschutzwarte sei nicht aufgenommen wurde, weil sie der Verwaltung auf dem „falschen“ Weg zugestellt worden sei, konnte von keinem Anwesenden belegt werden, auch nicht von Stadträten, die diesen Punkt anführten. Auch der Verweis der Bürgerinitiative auf das Baugesetzbuch, nach dem das Schreiben der Vogelschutzwarte eindeutig Teil der Abwägungen hätte sein müssen, führte zu nichts.

Es ist eine traurige Tatsache, daß Fakten und Beweise leider, wenn der Wille nicht vorhanden ist, überhört und weggeredet werden. Beispielsweise mit dem „Argument“, man „müsse ja nun endlich einmal vorankommen“. Dieses fiel während des WBOU mehrere Male. Die Fragwürdigkeit dieser Forderung, die klar dazu auffordert, Fakten aus nicht einmal begründeter Eile außer Acht zu lassen, liegt auf der Hand.

Zumindest wurde erreicht, daß man die Textstelle in den Abwägungen, in denen es hieß, daß die artenschutzrechtlichen Belange abgeschlossen werden können, abgeändert wurde in „noch nicht abgeschlossen werden können“. Aber selbst um diese Selbstverständlichkeit gab es lange Diskussionen.

Etwa von Ende April bis Ende Mai wird nun die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Wir werden hierzu unsere Einwände vorbringen.

Die Zwischenabwägung war ein fachliches Debakel. Hoffentlich widerholt sich so etwas nicht.

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