Ein städtebaulicher Mißstand …

Wir werden in diesem Artikel an einem Beispiel zeigen, wie abstrus und wie weit an der Wirklichkeit vorbei die sogenannten Abwägungen des Planungsbüros mitunter sind. Abwägungen, denen der Stadtrat leider zugestimmt hat.

Im Abwägungsbericht ist auf Seite 160 des unten angehängten Gesamtdokumentes zu lesen:

Das jetzige visuelle Erscheinungsbild der Flächen ist als negativ zu beurteilen, sodass bei Realisierung der Photovoltaikanlage ein städtebaulicher Missstand beseitigt wird. Wertvolle Biotopstrukturen sind demnach nicht vorhanden, sodass von keinerlei Zerstörungen auszugehen ist.

Wir dokumentieren in folgenden Bildern den „städtebaulichen Missstand“, das „negative Erscheinungsbild“ und die „nicht vorhandenen Biotopstrukturen“ eines nicht unbedeutenden Teils des Plangebietes.

Gesamtdokument:

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