Das nächste Mal: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Hier die andere angekündigte Neuigkeit. Diese könnte in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

Wir haben durch Zufall davon erfahren, daß es einer Bürgerinitiative in Kabelsketal (Sachsen-Anhalt) gelungen ist, ein Bauvorhaben durch ein Bürgerbegehren zu stoppen.

Das ist interessant. Bürgerbegehren und mit ihnen verbundene Bürgerentscheide sind laut Kommunalgesetz Sachsen-Anhalt beim Thema Bauleitpläne verboten. Damit ist das Kommunalgesetz Sachsen-Anhalts eines der basisdemokratiefeindlichsten in Deutschland.

Wir haben mit der Bürgerinitiative in Kabelsketal gesprochen. Sie hat uns mitgeteilt, daß Bürgerbegehren und -entscheide in Sachsen-Anhalt dann möglich sind, wenn noch kein Aufstellungsbeschluß gefaßt ist und die Bauleitplanung noch nicht eingesetzt hat. Das hat uns die Kommunalaufsicht Anhalt-Bitterfeld in einer Mail vom 8. September 2023 bestätigt.

Wir sind gerade dabei, den genauen Ablauf vor einem Aufstellungsbeschluß in Erfahrung zu bringen. Für die Zukunft bedeutet diese Information, daß die Bürger, falls sie rechtzeitig von einem geplanten Bauprojekt erfahren, gegen dieses mit einem Bürgerbegehren und einem folgenden Bürgerentscheid vorgehen können.

Diese Möglichkeit werden wir nutzen. Damit wären weitere Solaranlagen oder ähnliche Projekte im Gebiet um den Köckernsee zukünftig sehr wahrscheinlich ausgeschlossen. Das trifft auch auf andere Bauprojekte zu, die der Stadtrat – wie im Fall der Solaranlage und des Wasserstoffkraftwerkes zwischen den Seen – gegen die Mehrheit der Bürger durchsetzen möchte.

Die organisatorischen Grundlagen, die erforderlichen Stimmen für zukünftige Bürgerbegehren zu sammeln, haben wir.

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