Dringend! – Falsche Informationen, zurückgehaltene Kritik, Desinteresse an Fakten – zum Stand des Bauverfahrens „Nördlicher Teil des Kieswerkes“ – finale (!) Abstimmung nun schon am 17. Januar!

In den letzten Wochen ist viel passiert. Wir versuchen, die Geschehnisse hier so kurz wie möglich zusammenzufassen. Es wäre allerdings besser, wenn Sie sich als Leser eine Tasse Tee machen und etwas Zeit einplanen …

An die nicht genehmigten massiven Eingriffe im Kieswerk vom November 2023 reiht sich der nächste skandalöse Vorgang im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Solaranlage und des Wasserstoffkraftwerkes zwischen den Seen.

Deswegen ein Aufruf vorweg: Wir laden alle, die sich für eine renaturierte Landschaft zwischen den Seen einsetzen, ein, am 8. Januar 2024 um 16:30 und vor allem am 17. Januar 2024 um 17:30 an einer jeweils kurzen Kundgebung teilzunehmen. Diese werden vor den Sitzungen der Bauausschusses nächste Woche Montag und des Stadtrates am Mittwoch in zwei Wochen stattfinden. Wir rufen dazu auf, weil es wirklich wichtig ist. Die folgenden Ausführungen erklären, weshalb.

Es besteht die Möglichkeit, der Sitzung danach beizuwohnen.

Die Adresse ist: Mehrgenerationenhaus Sandersdorf, Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf-Brehna.

Falschinformationen zum Zeitplan

Der Bürgerinitiative wurde Anfang November 2023 von der Bürgermeisterin Steffi Syska mitgeteilt, daß die Abstimmung des Stadtrates im Januar 2024 zu diesem Thema eine „weitere Zwischenabwägung“ sei. Der Bebauungsplan solle nach dieser ein weiteres Mal ausgelegt werden. Ein letztendlicher Beschluss sei nicht vor April oder Mai 2024 möglich. Dieser Zeitrahmen erschien uns aufgrund der vielen und grundlegenden ausstehenden Informationen zum Thema plausibel. Vorsichtshalber erkundigten wir uns in der Einwohnerfragestunde während der Stadtratssitzung am 15. November, ob dieser zeitlich Ablauf feststände. Das wurde von der Bürgermeisterin bestätigt.

Das war der rund 5-monatige Zeitrahmen, nach dem die BI alle ihre Aktivitäten ausgerichtet hat. Diese Aktivitäten betreffen:

  • vielfältige und komplexe Recherchen, vor allem zu den Themen Artenschutz und der Frage, ob es sich beim Boden des Plangebietes um eine Konversionsfläche handelt
  • das Herantreten an Fachbehörden, um Einschätzungen zu den genannten Themen zu bitten
  • die Organisation der Unterschriftensammlung
  • das Versenden von Informationen an die Stadträte
  • unser Vorhaben, Gespräche mit den Stadträte und Fraktionen zu führen

Am 20. Dezember 2023 fand ein Mediationstreffen zwischen der BI, dem Investor, der Stadt und dem Landkreis statt. Während dieses Treffens erfuhren wir zufällig (!), daß es sich bei der Sitzung im Januar nicht um eine weitere Zwischenabwägung handelt, sondern um die finale Beschlußfassung!

Die Bürgermeisterin hat das, ihren eigenen Worten nach, nicht gewußt. Aus 4-5 Monaten Zeit, welche der BI von der Stadt zur Klärung entscheidungsrelevanter Fakten in Aussicht gestellt wurde, sind plötzlich unangemessene dreieinhalb Wochen geworden. Dreieinhalb Wochen, in denen die Weihnachtsfeiertage und Silvester lagen. Auf einer solchen Grundlage ist es der BI nicht möglich, überhaupt noch irgendwie zu planen und angemessen zu handeln. Das läßt das gesamte Thema Bürgerbeteiligung in einem äußerst fragwürdigen Licht erscheinen.

Exkurs: Das Amtshilfegesuch und die Antwort des Landkreises mittels der Unteren Naturschutzbehörde

Fast alles, was im Folgenden beschrieben wird, ist ohne einen kurzen Umweg nicht verständlich:

Der Investor hat, was das Plangebiet betrifft, ein hartnäckiges Problem. Das Problem ist klein und groß zugleich. Es wiegt zwischen 17 und 32 g, ist vom Aussterben bedroht und bevorzugt vor allem übersichtliche Brachflächen. Aus diesem Grund hat es im Plangebiet eine Heimat gefunden. Eine Heimat, die immer seltener wird und deswegen umso wertvoller ist.

Das Problem ist ein kleiner Vogel und nennt sich Brachpieper.

Das Bauvorhaben ist mit dem Habitat des Brachpiepers nicht vereinbar. Adäquate Ausweichhabitate in der näheren Umgebung gibt es nicht. Der Umweltbericht behauptet das zwar, aber es existieren keine Kartierungen für das gesamte Kieswerk. Die Behauptung ist also nicht überprüft. Das Landesamt für Umweltschutz zum Beispiel geht davon aus, daß benachbarte Habitate bereits besetzt sind. Fazit: Wird der Bau genehmigt, wird der Brachpieper seinen Lebensraum verlieren. Das aber verstößt gegen deutsches und europäisches Artenschutzrecht.

Aufgrund dieser Problematik hat die Stadt Sandersdorf-Brehna ein Amtshilfegesuch an den Landkreis gestellt. Dieses wurde Anfang Oktober von der Unteren Naturschutzbehörde (im Folgenden UNB) beantwortet.

In dieser Antwort geht die UNB davon aus, daß das Habitat des Brachpiepers im Plangebiet gar nicht mehr da ist. Das ist natürlich eine überaus günstige Wendung für den Investor. Wenn der Brachpieper nicht mehr da ist, dann braucht man auch kein Ersatzhabitat.

Aber auch hier gibt es wieder ein – nein, mehrere Probleme: Zum einen ist die Argumentation der UNB alles andere als schlüssig. Als Grund für die Zerstörung des Habitats führt sie Böschungsarbeiten vom Herbst 2022 an, die mit der Entlassung aus dem Bergrecht zusammenhingen. Diese Böschungsarbeiten allerdings haben dazu geführt, daß das Habitat des Brachpiepers verbessert und vergrößert wurde. Es wurde frischer Sandboden aufgeworfen, den der Brachpieper zwingend benötigt, es wurden Bäume und Sträucher, die Feinden des Brachpiepers als Verstecke dienten, entfernt, durch die Abflachung der Abbruchkanten und die Rodungen hat sich sein Sichtfeld erweitert. Zudem fanden die Arbeiten nur auf rund 20% der Fläche des Plangebietes statt, auf etwa 3,81 ha. Das Habitat des Brachpiepers allerdings ist im Mittelwert etwa 17 ha groß.

Die BI hat mit dem Verfasser des Schreibens der UNB mehrere Gespräche geführt. In keinem konnte er begründen, warum der Brachpieper das optimierte Habitat nicht annehmen sollte. Besonders, da er als Pionierart bekannt dafür ist, flexibel auf zeitweilige Störungen zu reagieren.

Ein weiteres Problem: Die UNB stellt eine Behauptung auf, die die gesamte 2021 erfolgte Kartierung, die als Grundlage des Umweltberichtes gilt, über den Haufen wird und verweigert trotzdem – eine Neukartierung.

Am Schreiben der UNB äußerte nicht nur die BI nachdrücklich Kritik, sondern auch die Naturschutzinitiative e.V. (mittels einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen die UNB). Zudem widersprach auch die Staatliche Vogelschutzwarte Sachsen-Anhalt den Schlußfolgerungen der UNB.

Die Stellungnahme der UNB ist in höchsten Maß umstritten. Wir kommen auf dieses Thema bald wieder zurück.

Übereilte Abstimmung ohne fachliche Basis

Die BI ist nach der Information, daß die Abstimmung im Januar die finale Beschlussfassung sein soll, am 20. und 21. Dezember 2023 mehrere Male nachdrücklich an die Bürgermeisterin herangetreten und hat ihr unsere Ansicht mitgeteilt, daß Januar zu früh ist, um über das Thema abzustimmen. Als Gründe führten wir an:

  • dem Stadtrat liegen wichtige, für das Verfahren unverzichtbare Informationen noch nicht vor. Die BI hat mehrere Anfragen an verschiedene Behörden abgeschickt und um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen werden wahrscheinlich im Verlauf des Januars eintreffen und sollten abgewartet werden
  • gegen die für das Verfahren mitentscheidende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz liegt eine Fachaufsichtsbeschwerde der Naturschutzinitiative e.V. vor; auch hier sollte eine Antwort abgewartet werden
  • das Thema, ob es sich im Fall des Plangebietes um eine Konversionsfläche handelt (diese Behauptung war die Grundlage für den Aufstellungsbeschluß), ist fachlich noch nicht in der angemessenen Tiefe diskutiert und untersucht worden; auch hier war es die BI, die viel Zeit und Mühe in die entsprechenden Recherchen investiert hat; bei diesen hat sich herausgestellt, daß es viele ernstzunehmende Gründe gibt, die gegen eine Einstufung als Konversionsfläche sprechen; die BI hat die Einbindung eines unabhängigen Gutachters vorgeschlagen, aber das wurde bisher ignoriert; wir haben unsere Fragen und Erkenntnisse zu diesem Thema an die Untere Bodenschutzbehörde und an das Landesamt für Umweltschutz gesandt; deren Antworten sollten ebenfalls abgewartet werden

Die Bürgermeisterin aber hat die Abstimmung trotz fehlender fachlicher Grundlagen auf die Tagesordnung gesetzt. Ohne diese aber ist die geplante Abstimmung einfach nur – anders kann man es nicht ausdrücken – eine Farce.

Kritik wird zurückgehalten

Wir kehren zurück zur Stellungnahme der UNB.

Im vorliegenden Abwägungsbericht wird auf jegliche Bedenken in Bezug zur Artenschutzproblematik von der Verwaltung folgendermaßen reagiert:

(„Abgeschossen“ ist ein Freudscher Versprecher seitens der Verwaltung.)

Wir haben erwähnt, daß das Schreiben der UNB von vielen unterschiedlichen Seiten, auch einer Fachbehörde, die sich explizit mit dem Thema Vögel auseinandersetzt, kritisiert und widerlegt wurde. Trotzdem stellt es die Verwaltung im Abwägungsbericht so hin, als sei die Diskussion mit der Stellungnahme der UNB erledigt.

Das bedeutet, das den Stadträten diese Kritik vorenthalten wird und damit diese Seite der Wirklichkeit keinerlei Rolle in ihrer Abwägungsentscheidung spielen wird. Das untergräbt den Abwägungsprozess entscheidend.

Die Stadt hat die Pflicht, den Stadträten eine Woche vor einer angesetzten Sitzung die notwendigen Sitzungsunterlagen zukommen zu lassen. Die Stadt hat die Pflicht, den Stadträten entscheidungsrelevante Informationen zuzusenden. Das ist in Sandersdorf-Brehna NICHT passiert. Das ist zur Ortschaftsratssitzung am 27. November 2023 unterblieben, als die umfangreiche und fachlich gut recherchierte Stellungnahme der BI zum Schreiben der UNB nicht mit in den Abwägungsbericht aufgenommen worden ist und auch nicht auf sie vewiesen wurde. Dieses Versäumnis wiederholt sich nun mit dem Neuen Jahr, indem man den Stadträten nicht nur die Kritik der BI, sondern auch jene der Naturschutzinitiative e.V. sowie die der Staatlichen Vogelschutzwarte Sachsen-Anhalt vorenthält.

Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, mit diesen Verfahrensfehlern umzugehen: Der entsprechende Punkt muß von der Tagesordnung genommen und die Abstimmung verschoben werden. Zudem muß die Ortschaftsratssitzung vom 27. November in Ramsin unter Einbeziehung aller relevanten Stellungnahmen wiederholt werden.

Fragwürdige Versäumnisse in Bezug zum Amtshilfegesuch

Die BI hat der Bürgermeisterin am 9. November 2023 ihre fachliche Kritik am Schreiben der UNB zukommen lassen. Wir haben empfohlen, das Amtshilfegesuch an eine obere Behörde weiterzureichen. Dies haben wir der Bürgermeisterin in Mails vom 29. November 2023 und 7. Dezember 2023 erneut geschrieben und baten um eine Antwort.

Es geschah weder das eine noch das andere. Das änderte sich auch nicht, als wir der Bürgermeisterin die Aussagen der Staatlichen Vogelschutzwarte zugesendet haben, die den Schlußfolgerungen der UNB diametral entgegengesetzt sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Verwaltung das Amtshilfegesuch weiterleiten müssen.

Auch nach dem Bekanntwerden der Fachaufsichtsbeschwerde der Naturschutzinitiative am 18. Dezember 2023 änderte die Verwaltung ihre Meinung nicht.

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, daß die Artenschutzproblematik von immenser Bedeutung für eine fachgerechte Abwägung ist. Das ist kein Randthema. Die Stadt ist dabei, gegen nationales und europäisches Artenschutzrecht zu verstoßen.

Am 21. Dezember fragten wir die Bürgermeisterin, warum sie es etwa 7 Wochen versäumt hat, das Amtshilfegesuch weiterzuleiten. Sie antwortete, daß die Verwaltung nicht dazu gekommen sei.

Thema Konversionsfläche

Wir kommen zum nächsten wichtigen strittigen Punkt. Der Aufstellungsbeschluß 2020 wurde unter der Voraussetzung gefaßt, daß es sich im Fall des Plangebietes um eine Konversionsfläche handelt.

Auch hier gibt es ein Problem. Die maßgebliche Stelle, die sich in Deutschland mit dem Thema Konversion beschäftigt, ist die Clearingstelle EEG. Auf deren Webseite sind viele Empfehlungen und Stellungnahmen zu finden, die sich mit der Frage beschäftigen, wann ein Boden eine Konversionsfläche ist und wann nicht.

Das Thema ist vielschichtig. Nach Ansicht der BI spricht fast alles dafür, daß es sich im Fall des Plangebietes nicht mehr um eine Konversionsfläche handelt. Insbesondere das Vorkommen vom Aussterben bedrohter Tiere und anderer streng geschützter Arten spricht dagegen, aber auch die Tatsache, daß das Gelände nicht versiegelt oder bebaut ist. Es gibt keine Altlasten oder Giftstoffe. Ein intensiver Abbau liegt lange zurück. Im letzten Jahrzehnt fand nur auf einer minimalen Fläche im Nordosten des Plangebietes noch Abbau statt. Die Vornutzung wirkt nicht mehr nach. Das Gelände hat sich von selbst renaturiert, schwerwiegende Beeintächtigungen des Bodens oder maßgebliche Verluste von Bodenfunktionen liegen nicht vor. Die Standsicherheit ist nach den bergrechtlichen Arbeiten vom Herbst 2022 nicht mehr gefährdet. All das spricht gegen das Vorhandensein einer Konversionsfläche. Allerdings gibt es noch mehr Gründe: Das Schreiben der BI diesbezüglich ist 25 Seiten lang.

Der Bürgermeisterin ist die Ansicht der BI bekannt, daß auch dieses Thema bisher nicht mit der notwendigen Sorgfalt untersucht wurde. Wir haben der Stadt vorgeschlagen, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Auch das wird bisher ignoriert.

Schreiben an die Stadträte

Wir haben gestern ein Schreiben an die Stadträte verfaßt, in dem wir über die hier geschilderten Geschehnisse informieren. Dieses Schreiben haben wir an Mario Schulze, den Stadtratsvorsitzenden von Sandersdorf-Brehna geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung. In einer Antwort schrieb er der BI, daß er vorläufig von einer Weiterleitung absieht. Zitat:

„Ohne sachliche Auswirkungen auf das laufende Verfahren geprüft zu haben, werde ich verständlicherweise eine unkommentierte Weiterleitung an alle Stadträtinnen und Stadträte des Stadtrates Sandersdorf-Brehna nicht vornehmen oder einleiten können. Ich werde deshalb Ihre Mitteilung nebst Anlagen zur Prüfung auf etwaige Auswirkungen auf das laufende Verfahren im Sinne der Vermeidung von kommunalrechtlichen Verfahrensfehlern an die Verwaltung leiten und nach Vorlage einer Stellungnahme über die weitere Verwendung der von Ihnen erarbeiteten Unterlagen im Entscheidungsprozess des Stadtrates Sandersdorf-Brehna entscheiden.“

Fazit

Die BI kommt nicht umhin, festzustellen, daß seitens der Verwaltung teilweise große Gleichgültigkeit dahingehend besteht, Sachfragen auf den Grund zu gehen. Wir sind diesbezüglich enttäuscht, denn das Thema ist für die gesamte Region, für unsere Stadt, die Menschen, die hier leben und nicht zuletzt für die Natur und den Artenschutz von seltener Bedeutung.

Die Stadt ist im Moment dabei, die Glaubwürdigkeit in eine faire und ausgewogene, faktenorientierte Abwägung nachhaltig zu erschüttern. Nach dem heutigen Stand stimmen die Stadträte im Januar in Unkenntnis maßgeblicher Informationen und damit verbundener kritischer Stimmen ab. Das führt die wichtigste, besser gesagt: einzige demokratische Teilhabe der Zivilgesellschaft in Sachsen-Anhalt bei Bauleitverfahren – die Möglichkeit, Einwände einzureichen und dadurch am Diskurs teilzunehmen – ad absurdum.

Die BI hofft, daß der Stadtrat diese Vorgänge nicht akzeptiert, sondern auf einem ausgewogenen Verfahren besteht.

Die Sitzung muß verschoben werden, bis die notwendigen Informationen vorliegen.

Die BI wird sich bei den Sitzungen des Bauauschusses und des Stadtrates dafür einsetzen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr uns dabei unterstützt (siehe Termine oben).Ein Flyer ist im Anhang verfügbar.

Das Schreiben der BI an die Stadträte hängen wir hier im Interesse einer transparenten Debatte an. In die im Text erwähnten Anlagen kann bei Interesse Einsicht gewährt werden.

Eine Antwort

  1. Das ist ja überall das Gleiche. Schaut nach Löbnitz, da hat die UNB toleriert das Biber vertrieben uns deren bewohnte Burgen zerstört wurden, Nisthöhlen der Eisvögel zerstört,Winterlager der Zauneidechsen geshreddert und Braunkehlchen vertrieben wurden. All das für Floating House als Investor.Grausam

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