Bis zum 31. Mai 2024 besteht die Möglichkeit, Einwände gegen die sogenannte „2. Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Sandersdorf-Brehna, Gemarkung Ramsin“ einzulegen.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht werden. Man kann die Einwände natürlich auch im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten der Stadt werfen (Bahnhofstraße 2, Sandersdorf).
Die Teiländerung sieht vor, die entsprechende Fläche in ein Sondergebiet Erneuerbare Energie“ umzuwidmen. Die Teiländerung verläuft parallel zum Bebauungsplan.
Wir bitten hiermit alle interessierten Bürger, Einwände zu formulieren und damit zu zeigen, daß sie mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes nicht einverstanden sind.
Gegenüber den Einwänden, die im Juni, Juli 2023 gegen den Bebauungsplan eingereicht wurden, hat sich in einigen Punkten Wichtiges getan.
Hervorzuheben ist vor allem eine Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz vom 31. Januar 2024. Diese stellt fest, daß es sich im Fall des Plan- und des umgebenden Bergbaufolgegebietes um eine Fläche von „besonders hohem ökologischen Wert“ und um einen „Hotspot der Biodiversität“ handle.
Diese Aussage disqualifiziert das Plangebiet vollkommen für eine Bebauung jedweder Art, insbesondere natürlich für Projekte des geplanten Maßstabes.
Im Falle der Bergbaufolgelandschaft zwischen den Seen handelt es sich um ein Gebiet, welches aufgrund seiner Bedeutung für streng geschützte und vom Aussterben bedrohte Tierarten nicht nur von regionaler, sondern von landes- und bundesweiter Bedeutung ist.
Wir sehen es als Pflicht unserer Gemeinde und unseres Bundeslandes an, dieses Gebiet zu bewahren und entsprechende langfristige Maßnahmen zu ergreifen.
Wir haben diesen Aspekt in Einwand 1 zusammengefaßt.
Nicht viel getan hat sich seit Juli 2023 zum Thema Konversionsfläche. Die Ausweisung als solche ist grundlegend für die Wahl des Gebietes. Allerdings wird in den Abwägungen zum Bebauungsplan auf die Kritik der Bürgerinitiative an dieser Ausweisung nicht eingegangen oder sie wird weggewischt. Die Forderung nach einem unabhängigen Gutachten zu diesem Thema wird von der Verwaltung bisher ignoriert.
Die Bürgerinitiative geht davon aus, daß das Plangebiet keine Konversionsfläche ist. Wichtige Empfehlungen der Clearingstelle EEG weisen eindeutig darauf hin. Auch der besonders hohe ökologische Wert der Fläche spricht eindeutig dagegen.
Diesen Punkt haben wir in Einwand 2 thematisiert.
In einem dritten, allgemeineren Einwand sprechen wir neben den genannten auch andere Punkte an, z.B. die Themen Regionalentwicklung und Akzeptanz der Bevölkerung. Das sind keine Punkte, die für das Planungsbüro eine Rolle spielen, aber für die Stadträte umso wichtiger sind.
Die Bürgerinitiative würde sich freuen, wenn Sie Einwände gegen die Teiländerung des Flächennutzungsplanes geltend machen. Die unten zum Download bereitgestellten Einwände können gerne verwendet oder als Grundlage genutzt werden. Man kann sie abändern, kürzen oder ergänzen. Natürlich kann man sich auch zu gänzlich anderen Aspekten äußern.
Die Bürgerinitiative sieht dem Bauprojekt wesentliche Grundlagen entzogen. Die Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz ist ein Wendepunkt der gesamten Debatte. Das Argument, daß im Plangebiet ja nur „toter“ beziehungsweise „Rohboden“ und dieser für nichts anderes mehr gut sei als für die Bebbauung durch Solaranlage, Wasserstoffkraftwerk und Ähnliches, hat sich ins Gegenteil verkehrt: Gerade die negativ betrachteten Rohböden machen den besonders hohen ökologischen Wert des Geländes aus.
Daß es dem Stadtrat nicht vorrangig um die Umsetzung der Energiewende geht, hat er erst im Mai 2024 bewiesen, als er den Bau einer Solaranlage am Schwarzen Weg (Gemarkung Ramsin) abgeleht hat. Gegen diesen Bebauungsplan wurden im Stadtgebiet 2 (!) Einwände erhoben. Der Vergleich zum Plangebiet Nördliches Kieswerk mit 1200 Einwänden und bisher über 2100 Unterschriften fällt eindeutig aus.
Anscheinend hat das Argument, daß es sich beim Schwarzen Weg um eine Ackerfläche gehandelt hat, eine Rolle bei der Ablehnung gespielt. Allerdings sind Ackerflächen trotz ihrer Bedeutung bei Weitem nicht in dem Maß wertvoll, wie es das Gebiet zwischen den Seen ist.
Geht man nur außerdem davon aus – und alle Fakten weisen darauf hin – daß es sich beim Plangebiet um keine Konversionsfläche handelt, fehlt jegliche Grundlage, um dieses Gebiet zu verbauen.
Die Bürgerinitiative hofft – im Sinne unserer Stadt, der Region und des Artenschutzes – daß die Vernunft letzten Endes überwiegt und man Zeit und Energie dahingehend investiert, mit dem Investor hinsichtlich eines besser geeigneten alternativen Standortes ins Gespräch zu kommen.
Je eher das geschieht, desto eher können wir unsere Kraft verwenden, um das Projekt der Zusammenfassung unserer Seen voranzubringen.
Wenn wir Zeit finden, stellen wir weitere Einwände auf diese Seite. Kritikpunkte gibt es neben den genannten noch viele mehr.
Update: Wir haben zwei weitere Einwände auf die Seite gestellt. Einen zweiten und etwas ausführlicheren zum Artenschutz und einen zum angeblichen Verlust der Bodenfunktionen der Fläche, einen Punkt, den die Bürgerinitiative anders einschätzt.
Die Ausgabe des Lindenstein, 4/2024, in dem die Öffentliche Beteiligung bekanntgegeben wird, findet man unter den Einwänden.
Danke für Ihre Hilfe, sie ist viel wert!
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